Berechtigung

Nur Menschen mit geringem Einkommen dürfen in den Tafelläden einkaufen.  Zum Einkaufen in den Tafeln benötigt man eine Kundenkarte. Die Diakonische Bezirksstelle, die Caritas und das DRK nehmen anhand der Einkommensunterlagen eine Prüfung vor und stellen Berechtigungsscheine aus. Mit diesem Berechtigungsschein wird in den Tafelläden eine Kundenkarte ausgestellt.

Es können im Moment nur Personen aus Ludwigsburg und der nächsten Umgebung als Neukunden aufgenommen werden. Wir möchten so einen Aufnahmestopp, wie er in vielen Tafeln bereits üblich ist, vermeiden.

Es werden immer wieder Fragen nach der Rechtmäßigkeit der jeweiligen Zugangsberechtigungen für die Tafel Ludwigsburg gestellt (“Darf der denn da einkaufen mit seinem dicken Auto?”).
Die Diakonische Bezirksstelle, die Caritas und das DRK, Karlshöhe usw. rechnen die Bedürftigkeit anhand der vorliegenden Vermögensverhältnisse aus (Sozialhilfe, Arbeitslosengeld, Rente), die mit einem an der Sozialhilfe angepassten Satz verglichen wird. Die Tafel erhält die bescheinigte Berechtigung der entsprechenden Beratungsstelle und stellt daraufhin eine Kundenkarte mit Lichtbild aus, die nicht übertragbar ist. Bei Unklarheiten wird im möglichen Rahmen nachgeforscht, ggf. auch Ausweise eingezogen. Missbrauch, wie bspw. durch zusätzliche, ungesetzliche Einkommensquellen (Schwarzarbeit usw.) sind nur in Ausnahmefällen nachzuweisen und führen bei Bekanntwerden zu Ausweisentzug. Das Problem eines möglichen Missbrauchs von Kundenkarten ist bei den Tafel insgesamt bekannt. Daher gibt es in Baden-Württemberg dieses spezielle Berechnungs- und Ausweisverfahren. Der Landesverband BW, dem auch die LudwigsTafel angeschlossen ist, versucht, durch das Berechtigungsverfahren die Missbrauchszahlen deutlich gering zu halten.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Infoline:
(0 71 41) 92 64 73